Donnerstag, 17. Juli 2008
Von der systemimmanenten Logik der Säge ...
These 1:
Urteile erheben den Anspruch, auf der Grundlage von Recht und Gesetz gefällt zu werden und dementsprechend gerecht zu sein.

These 2:
Dem Holzfäller dient die Säge dazu, Bäume zu fällen.

These 3:
Dem Richter dient das Gesetz dazu, Urteile zu fällen.

Zwischen-Fazit 1a:
In beiden Fällen dient von Fall zu Fall etwas dazu, etwas zu fällen.

Zwischen-Fazit 1b:
Etwas zu fällen bedeutet, etwas zu Fall zu bringen.

Im Falle des Holzfällers heißt das, er bringt einen Baum zu Fall.

Fazit 1:
Im Falle des Richters heißt es dann dementsprechend, er bringt gerechte Urteile zu Fall.

Zurück zu den Ausgangsthesen:

Zwischen-Fazit 2a:
Wo das eine dem andern dient, ist das eine der Diener, das andere der Herr.

Der Herr jedoch steht über dem Diener.

Somit steht der Holzfäller über der Säge und der Richter steht über dem Gesetz.

Zwischen-Fazit 2b:
Wer jedoch über dem Gesetz steht, steht konsequenterweise gleichzeitig außerhalb des Gesetzes.

Zwischen-Fazit 2c:
Wer jedoch außerhalb des Gesetzes steht, gilt gemeinhin als Gesetzloser.

Fazit 2:
Somit hat die Logik erwiesen, dass Richter als Gesetzlose anzusehen sind.

Resumée:
Somit sind Richter also Gesetzlose, die gerechte Urteile zu Fall bringen ....

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