Samstag, 24. November 2007
Wofür steht "BRD" denn nun wirklich?
forseti, 17:39h
Nimmt die globale Erwärmung Einfluss auf die Rechtsprechung?
Wenn für Urheberrechtsverletzungen an Fotos Schadensersatzforderungen in Höhe von 4000,- € geltend gemacht und von Gerichten bewilligt werden, obwohl eine offizielle Preisleiste lediglich einen Preis von knapp 750,- € für diese Fotos ausweist, dann stellt sich zwangsläufig die Frage, woher denn bitte schön dieser astronomische Wert von 4000,- € genommen wird und wodurch er gerechtfertigt wird. Und es drängt sich die Frage auf, wie Gerichte dazu kommen, dem auch noch statt zu geben.
Wenn für Kartenausschnitte Schadensersatzforderungen von 6000,- bis 10.000,- € gestellt und von Gerichten bewilligt werden, obwohl nachweislich vergleichbare Ausschnitte bereits für 25,- bis 100,- € oder gar kostenlos erhältlich sind, kommt die Frage auf, auf welcher Grundlage hier eigentlich "Recht" gesprochen wird.
Wenn auf der einen Seite reine Behauptungen bzgl. gerechtfertigter Preise als "Beweise" gelten gelassen werden, auf der anderen Seite Belege für gegenteilige Beweise aber mit lapidaren Bemerkungen wie "es interessiert nicht, was andere [günstigere] Anbieter für Preise nehmen, es zählt nur, was dieser Anbieter für Preise nimmt" einfach vom Tisch gefegt werden, stellt sich die Frage, ob Justitia inzwischen die Seiten gewechselt hat.
Wenn man die einschlägigen Urteile zu diesen Problematiken verfolgt, stürmen Fragen auf einen ein wie: Prüft denn niemand die behaupteten Preise? Wird hier blind übernommen, was aus offensichtlichem Eigeninteresse einfach behautet wird?
Ist es akzeptabel, wenn einmal getätigte Fehleinschätzungen in Zukunft immer wieder nur einfach fortgeschrieben werden ohne jegliche Überprüfung? Ist es nicht vielmehr so, dass ein Urteil, das sich auf ein anderes stützt, nur so viel wert ist, wie das stützende Urteil richtig war?
Oder sind es ganz andere Kriterien, die hier zugrunde gelegt werden? Kriterien z.B., die darauf hinaus laufen, dass, je höher der Gegenstandswert veranschlagt wird, um so höher die Anwaltsgebühren für die Abmahnungen sind und um so höher die Schadensersatzforderungen. Je höher der Gegenstandswert desto höher der Streitwert und sofern er 5000,- € übersteigt, ist eine Verhandlung vor dem Landgericht (nicht mehr Amtsgericht) erforderlich, und vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. D.h. als Beklagter ist man nun verpflichtet, sich ebenfalls einen Anwalt zu nehmen, der wiederum Kosten verursacht.
So gesehen stolpert man nun zwangsläufig über die nächste Frage, ob hier nicht einfach eine Möglichkeit ausgenutzt wird, zum einen dem Kläger einen hohen Schadensersatz zuzuschanzen, seinem Anwalt ein hohes Anwaltshonorar zu garantieren, weiteren Anwälten (denen der Beklagten) ebenfalls zusätzliche Einnahmen zukommen zu lassen und auch den allgemeinen Gerichtsappart auf immer dieselbe Weise finanzieren zu können.
So gesehen profitieren einen ganze Menge Leute von diesem Winkelzug (außer den Beklagten, die dabei nicht selten ihre Existenz verlieren) und es stellt sich die nächste Frage, ob nämlich angesichts dieser Praxis überhaupt jemandem, außer den Beklagten, daran gelegen sein dürfte, diese außerst lukrative Einnahmenquelle dadurch zum Versiegen zu bringen, dass hier nach den tatsächlichen Gegebenheiten und nicht nach Fantasiesummen geurteilt wird, dass hier die Frage nach der tatsächlichen Berechtigung einer Abmahnung gestellt wird, die ja ausschließlich der Verhinderung von Rechtsverletzungen und nicht der Verursachung von Kosten und/oder der eigenen Bereicherung dienen darf.
Und so gesehen drängt sich die Frage auf, ob es bei massenhaften Abmahnungen wirklich mit dem lediglichen Kommentar getan sein kann, wo massenhaft Rechte verletzt werden, muss eben auch massenhaft abgemahnt werden, oder ob hier nicht vielmehr eingehend zu untersuchen ist, aus welchem Grund hier tatsächlich abgemahnt wird, speziell wenn es sich um Summen handelt, die in die Tausende gehen.
Zumal sich die Frage stellt, warum jemandem, der 100e und mehr an Abmahnungen verschickt hat zu immer demselben Sachverhalt nach wie vor eine anwaltliche Vertretung bei der Erstellung der Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zugestanden wird mit dementsprechend hohen Kosten, obwohl ihm doch inzwischen 100e von Vorlagen vorliegen, die er mit einer OCR-Software lediglich einzuscannen braucht, um sie für die Zukunft für den weiteren Gebrauch vorliegen zu haben, ohne deswegen extra einen Anwalt bemühen zu müssen, speziell, wenn es sich bei dem Abmahner um jemanden mit einem Doktortitel handelt.
Es stellt sich des weiteren die Frage, ob die Gerichte mit dieser Bewilligung nicht gegen das Gesetz handeln, das vom Abmahnenden fordert, die entstehenden Kosten möglichst gering zu halten.Wird ihm durch durch dieses Zugeständnis nicht vielmehr in rechtswidriger Weise von Gerichts wegen ein Verstoß gegen diesen Grundsatz förmlich erlaubt?
Und drängt sich angesicht all dieser Fragen nicht zwangsläufig die Frage auf, in was für einem Staat wir hier denn eigentlich leben und was von einer derartigen Justiz denn noch zu halten ist?
Und so gesehen stellt sich die Frage, ob es etwas mit der globalen Erwärmung zu tun hat, dass in dieser Republik inzwischen Bananen zu wachsen scheinen, womit die Abkürzung BRD eine völlig neue Bedeutung erhielte...
Man wird ja wohl noch fragen dürfen ....
(von: abraxas, aus: abmahnforum.xclousiv)
Wenn für Urheberrechtsverletzungen an Fotos Schadensersatzforderungen in Höhe von 4000,- € geltend gemacht und von Gerichten bewilligt werden, obwohl eine offizielle Preisleiste lediglich einen Preis von knapp 750,- € für diese Fotos ausweist, dann stellt sich zwangsläufig die Frage, woher denn bitte schön dieser astronomische Wert von 4000,- € genommen wird und wodurch er gerechtfertigt wird. Und es drängt sich die Frage auf, wie Gerichte dazu kommen, dem auch noch statt zu geben.
Wenn für Kartenausschnitte Schadensersatzforderungen von 6000,- bis 10.000,- € gestellt und von Gerichten bewilligt werden, obwohl nachweislich vergleichbare Ausschnitte bereits für 25,- bis 100,- € oder gar kostenlos erhältlich sind, kommt die Frage auf, auf welcher Grundlage hier eigentlich "Recht" gesprochen wird.
Wenn auf der einen Seite reine Behauptungen bzgl. gerechtfertigter Preise als "Beweise" gelten gelassen werden, auf der anderen Seite Belege für gegenteilige Beweise aber mit lapidaren Bemerkungen wie "es interessiert nicht, was andere [günstigere] Anbieter für Preise nehmen, es zählt nur, was dieser Anbieter für Preise nimmt" einfach vom Tisch gefegt werden, stellt sich die Frage, ob Justitia inzwischen die Seiten gewechselt hat.
Wenn man die einschlägigen Urteile zu diesen Problematiken verfolgt, stürmen Fragen auf einen ein wie: Prüft denn niemand die behaupteten Preise? Wird hier blind übernommen, was aus offensichtlichem Eigeninteresse einfach behautet wird?
Ist es akzeptabel, wenn einmal getätigte Fehleinschätzungen in Zukunft immer wieder nur einfach fortgeschrieben werden ohne jegliche Überprüfung? Ist es nicht vielmehr so, dass ein Urteil, das sich auf ein anderes stützt, nur so viel wert ist, wie das stützende Urteil richtig war?
Oder sind es ganz andere Kriterien, die hier zugrunde gelegt werden? Kriterien z.B., die darauf hinaus laufen, dass, je höher der Gegenstandswert veranschlagt wird, um so höher die Anwaltsgebühren für die Abmahnungen sind und um so höher die Schadensersatzforderungen. Je höher der Gegenstandswert desto höher der Streitwert und sofern er 5000,- € übersteigt, ist eine Verhandlung vor dem Landgericht (nicht mehr Amtsgericht) erforderlich, und vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. D.h. als Beklagter ist man nun verpflichtet, sich ebenfalls einen Anwalt zu nehmen, der wiederum Kosten verursacht.
So gesehen stolpert man nun zwangsläufig über die nächste Frage, ob hier nicht einfach eine Möglichkeit ausgenutzt wird, zum einen dem Kläger einen hohen Schadensersatz zuzuschanzen, seinem Anwalt ein hohes Anwaltshonorar zu garantieren, weiteren Anwälten (denen der Beklagten) ebenfalls zusätzliche Einnahmen zukommen zu lassen und auch den allgemeinen Gerichtsappart auf immer dieselbe Weise finanzieren zu können.
So gesehen profitieren einen ganze Menge Leute von diesem Winkelzug (außer den Beklagten, die dabei nicht selten ihre Existenz verlieren) und es stellt sich die nächste Frage, ob nämlich angesichts dieser Praxis überhaupt jemandem, außer den Beklagten, daran gelegen sein dürfte, diese außerst lukrative Einnahmenquelle dadurch zum Versiegen zu bringen, dass hier nach den tatsächlichen Gegebenheiten und nicht nach Fantasiesummen geurteilt wird, dass hier die Frage nach der tatsächlichen Berechtigung einer Abmahnung gestellt wird, die ja ausschließlich der Verhinderung von Rechtsverletzungen und nicht der Verursachung von Kosten und/oder der eigenen Bereicherung dienen darf.
Und so gesehen drängt sich die Frage auf, ob es bei massenhaften Abmahnungen wirklich mit dem lediglichen Kommentar getan sein kann, wo massenhaft Rechte verletzt werden, muss eben auch massenhaft abgemahnt werden, oder ob hier nicht vielmehr eingehend zu untersuchen ist, aus welchem Grund hier tatsächlich abgemahnt wird, speziell wenn es sich um Summen handelt, die in die Tausende gehen.
Zumal sich die Frage stellt, warum jemandem, der 100e und mehr an Abmahnungen verschickt hat zu immer demselben Sachverhalt nach wie vor eine anwaltliche Vertretung bei der Erstellung der Abmahnungen und Unterlassungserklärungen zugestanden wird mit dementsprechend hohen Kosten, obwohl ihm doch inzwischen 100e von Vorlagen vorliegen, die er mit einer OCR-Software lediglich einzuscannen braucht, um sie für die Zukunft für den weiteren Gebrauch vorliegen zu haben, ohne deswegen extra einen Anwalt bemühen zu müssen, speziell, wenn es sich bei dem Abmahner um jemanden mit einem Doktortitel handelt.
Es stellt sich des weiteren die Frage, ob die Gerichte mit dieser Bewilligung nicht gegen das Gesetz handeln, das vom Abmahnenden fordert, die entstehenden Kosten möglichst gering zu halten.Wird ihm durch durch dieses Zugeständnis nicht vielmehr in rechtswidriger Weise von Gerichts wegen ein Verstoß gegen diesen Grundsatz förmlich erlaubt?
Und drängt sich angesicht all dieser Fragen nicht zwangsläufig die Frage auf, in was für einem Staat wir hier denn eigentlich leben und was von einer derartigen Justiz denn noch zu halten ist?
Und so gesehen stellt sich die Frage, ob es etwas mit der globalen Erwärmung zu tun hat, dass in dieser Republik inzwischen Bananen zu wachsen scheinen, womit die Abkürzung BRD eine völlig neue Bedeutung erhielte...
Man wird ja wohl noch fragen dürfen ....
(von: abraxas, aus: abmahnforum.xclousiv)
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forseti,
Samstag, 24. November 2007, 17:48
Wie bereits Robin Williams in "Hook" sagte:
Neuerdings werden bei wissenschaftlichen Experimenten Anwälte statt Ratten verwendet.
Das hat 2 Gründe:
1. haben die Wissenschaftler weniger Mitleid mit Anwälten und
2. gibt es Dinge, die nicht einmal Ratten tun.
Das hat 2 Gründe:
1. haben die Wissenschaftler weniger Mitleid mit Anwälten und
2. gibt es Dinge, die nicht einmal Ratten tun.
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